Die Umsetzung des Angebotes erfolgt in enger Kooperation mit dem Jugendamt. Gemeinsam werden die Schwerpunkte und Gewichtung der Leistungen vorab besprochen, um eine am Bedarf des jungen Menschen ausgerichtete Bezugsbetreuung zu gewährleisten. Der oder die Mitarbeitende des Trägers nimmt in Absprache mit dem Jugendamt Kontakt zu dem jungen Menschen auf. Wenn beide sich eine Zusammenarbeit vorstellen können, kann die Hilfe beginnen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Hilfe flexibel, situations- und bedarfsangemessene ausgestaltet wird.